BMWK – IGP, 3. Call: Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege

Mit dem IGP soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische  Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem  Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von  vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus  für marktnahe nichttechnische Innovationen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen)  sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise Hochschulen. Im IGP werden die zu fördernden Projekte im wettbewerblichen Verfahren im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“) ermittelt.

Details zum IGP sowie den Förderbedingungen samt der zugrunde liegenden Förderrichtlinie finden sich unter www.bmwk.de/igp.

Mit dem 3. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem

  • auf Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und/oder Pflege zielen und
  • marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.