Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Dazu startete am 8. Juli 2020 die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer – erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Auszahlungen können bereits im Juli an die Unternehmen erfolgen.